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Finanzordnung

§1 - Mitgliedsbeiträge

  1. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für stimmberechtigte Mitglieder: 32,- Euro
    und für Fördermitglieder mindestens: 16,- Euro.

  2. Jedes Fördermitglied und jedes stimmberechtigte Mitglied zahlt ab dem Quartal, in dem es vom Vorstand in den Verein aufgenommen wurde, Mitgliedsbeiträge.
    Das Mitglied ist dazu verpflichtet seinen Beitrag pünktlich zu bezahlen.

  3. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag jeweils am 1. Januar des jeweiligen Jahres im voraus fällig.

  4. Der Mitgliedsbeitrag ist in der gültigen Landeswährung zu entrichten. Er sollte in der Regel bargeldlos auf das Vereinskonto überwiesen werden.

  5. Eine etwaige Barzahlung des Mitgliedsbeitrags hat direkt an den Kassenwart zu erfolgen, nur in Ausnahmefällen an ein anderes Vorstandsmitglied zur Weiterleitung.

  6. Tritt ein Mitglied im Laufe des Jahres aus dem Verein aus, hat es dennoch seinen Beitrag für das laufende Jahr zu entrichten.

§2 - Verwendung der Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden insbesondere verwendet zur Finanzierung der Haftpflicht-Versicherung, dem Betrieb der Domain, und den laufenden Kosten des Vereins, insbesondere der Einladung und Ausrichtung von Mitgliederversammlungen.

  2. Ausgaben, die nicht in §2 Nr. 1 aufgeführt sind und 10% der Gesamtjahresmitgliedsbeiträge übersteigen, bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.







VORSTEHENDE FINANZORDNUNG WURDE AUF DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 19.01.2003 BESCHLOSSEN.


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